Fruchtsaft – immer hundertprozentig
Deutsche Fruchtsäfte müssen nach der deutschen Fruchtsaftverordnung einen Fruchtgehalt von 100% aufweisen. Damit enthalten Orangen-, Apfel- oder Traubensaft die hochwertigen Inhaltsstoffe der Früchte in flüssiger Form. Fazit: Wo Fruchtsaft angegeben ist, sind 100% Frucht und jede Menge wertvolle Nährstoffe enthalten.